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Arbeitserlaubnis und Arbeitsvermittlung für Arbeitskräfte aus der Ukraine

Mit der Ankunft ukrainischer Geflüchteter in Deutschland hat sich die arbeitsrechtliche Landschaft maßgeblich verändert. Diese Veränderungen im Aufenthalts- und Arbeitsrecht ermöglichen es ukrainischen Staatsbürgern nun, ohne die vorher erforderliche Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig zu werden. Mit der Aufenthaltserlaubnis, die den Zusatz „Erwerbstätigkeit gestattet“ trägt, können Ukrainer in allen Berufsfeldern, sei es als Leiharbeitnehmer oder in Mehr lesen…

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