Anerkennungsverfahren
IPRXMED begleitet die ausländischen Pflegekräfte und Ihr Unternehmen bei der Anerkennung der im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation Krankenpfleger/in
Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten müssen in Deutschland eine Gleichwertigkeitsprüfung ihrer Qualifikationen nachweisen.
Eine im Ausland erworbene Qualifikation kann voll oder teilweise anerkannt werden.
• Eine volle Anerkennung wird erteilt, wenn die ausländische Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsausbildung zur Pflegefachkraft gleichwertig ist.
• Eine teilweise Anerkennung erfolgt, wenn Ausgleichsmaßnahmen bzw. eine Anpassungsqualifizierung noch absolviert werden müssen.

Die Diplome, Arbeitszeitnachweise und Studienrichtlinien der Pflegefachkräfte aus dem Ausland müssen zuerst in die deutsche Sprache übersetzt und die Unterlagen notariell beglaubigt werden. IPEXMED kooperiert mit vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer, die mit den spezifischen Details vertraut sind.
Die zuständigen Landesbehörden für medizinische Berufe entscheiden auf Grundlage dieser Unterlagen über die Anerkennung der im Ausland erworbene Qualifikation und legen erforderliche Anpassungsqualifizierungen in einem Defizitbescheid fest. Dieser Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
IPEXMED unterstützt den zukünftigen Arbeitsgeber bei der Beantragung der Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Der Defizitbescheid und die Vorabzustimmung für die Arbeitserlaubnis sind erforderlich für die Beantragung eines Visums zur Beschäftigung im Rahmen der Qualifikationsmaßnahme nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz.
Für die Ausstellung des Visums veranschlagen die Botschaften üblicherweise eine Dauer von zwei bis drei Monaten. Sobald das Visum erteilt ist, wird die Anreise organisiert.
Die Kandidaten werden zunächst als Pflegehelfer/in beschäftigt und absolvieren die festgesetzte Anpassungsmaßnahme für die berufliche Anerkennung.



Zwei Wege zu Anerkennung
Im Defizitbeischeid wird der Weg zur Anerkennung in Ausland erworbenen Aufschlüsse in Deutschland festgelegt:
1. Absolvierung eines Anpassungslehrganges in einer dafür geeigneten Einrichtung.


Ein Anpassungslehrgang, der oft sechs bis neun Monate dauert und eine Kombination aus theoretischem und praktischem Lernen in der Krankenpflege umfasst, kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Praktika, die meist länger als die Theoriephasen dauern, finden in unterschiedlichen Abteilungen wie der Inneren Medizin und der Chirurgie statt. Es empfiehlt sich, für die Gestaltung solcher Lehrgänge auf die Erfahrungswerte anderer Gesundheitseinrichtungen zurückzugreifen. Als Arbeitgeber ist es ratsam, diese im Voraus zu planen
2. Ablegung einer Kenntnisprüfung
Die Prüfung orientiert sich inhaltlich an die staatliche Abschlussprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf Krankenpflege und umfasst jeweils einen mündlichen und einen theoretischen Teil.
In der Regel werden die Kandidaten in der Ausbildungseinrichtung darauf vorbereitet. Der Arbeitgeber kann für die Anpassungsmaßnahme beim Arbeitsamt Fördermittel, z.B. in Form eines Bildungsgutscheins, beantragen. Wir koordinieren diesen Ausbildungsprozess für Ihr Unternehmen, insbesondere mit den Bildungseinrichtungen und den beteiligten Behörden.
Seit längerer Zeit kooperiert IPEXMED mit der Berufsakademie Passau BAP. Die Berufsakademie Passau bietet passgenaue fachliche und sprachliche Qualifizierungen für Pflegekräfte im Anerkennungsprozess in Form von regelmäßigen Vorbereitungskursen auf die Kenntnisprüfung und Organisation des Termins für die Kenntnisprüfung.
Wir sind Experten auf dem Gebiet des Anerkennungsprozesses und helfen den Kandidaten bei jedem Schritt.
Wir unterstützen Ihre zukünftigen Mitarbeiter im Prozess der Integration in Deutschland auch nach der Einstellung weiter.

